Private Krankenversicherung für Angestellte


Angestellte haben die Möglichkeit ab 01.01.2011 in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (49.500 Euro in 2011) liegt. Hier können Sie sich umfassend über das Thema Private Krankenversicherung für Angestellte informieren.

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Vergleich der Privaten Krankenversicherung für Angestellte

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede der versichienenen Angebote im Bereich der Privaten Krankenversicherung für Angestellte sind sehr vielfältig und unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich zunächst einen umfassenden Marktüberblick verschaffen. Gerne nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab und vergleichen für Sie die Tarife von über 40 Krankenversicherungsgesellschaften.

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Informationen zur Privaten Krankenversicherung für Angestellte

Nicht jeder Angestellte hat die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist nur möglich, wenn das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (49.500 Euro in 2011). Zu diesem Jahreseinkommen zählen auch Sonderzahlungen, wie beispielsweise das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung kann für einen Angestellten nicht ein deutliches Plus an Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bedeuten, sondern auch  zu finanziellen Einsparungen hinsichtlich des monatlich zu entrichtenenden Krankenkassenbeitrages führen.

Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist, lässt sich am besten durch einen unverbindlichen Vergleich der Privaten Krankenversicherung für Angestellte ermitteln. Einen solchen unverbindlichen und individuellen Krankenversicherungsvergleich bieten wir Ihnen kostenfrei an. Dadurch erfahren Sie, ob ein Wechsel in die PKV für Angestellte für Sie überhaupt empfehlenswert ist und welche Krankenversicherungstarife Ihnen das beste Preis- Leistungsverhältnis bieten.

Auch bei der PKV beteiligt sich der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen

An den Beiträgen für die Private Krankenversicherung für Angestellte beteiligt sich selbstverständlich auch der Arbeitgeber, ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der Höchstsatzfür den Arbeitgeberzuschuss liegt im Jahr 2011 voraussichtlich bei maximal 273,75 Euro monatlich. Hinzu kommt der Zuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von max. 36,56 Euro (in Sachsen: 17,81 Euro).  Zu beachten ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur  PKV maximal bis zu 50 Prozent, begrenzt auf die oben genannten  Höchstsätze. Der maximale Gesamtzuschuss gilt auch, wenn in der Privaten Krankenversicherung weitere Familienmitglieder, wie die Ehefrau oder Kinder mitversichert sind.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung für Angestellte

Bei den Leistungen der Privaten Krankenversicherung für Angestellte gibt es sehr viel Spielraum zur individuellen Ausgestaltung der Absicherungswünsche. Sie können beispielsweise einen Tarif wählen, der in etwa in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, Ihnen aber eine Beitragsersparnis bietet oder sich für einen Komfortschutz entscheiden, z. B. mit einem Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Falle einer Krankenhausaufenthaltes.

Zudem haben Angestellte in der PKV den Vorteil, dass Ärzte nach privatärztlichen Sätzen mit der Krankenversicherung abrechnen können. Insbesondere bei Fachärzten erspart dies oftmals lange Wartezeiten und garantiert eine hervorragende medizinische Versorgung. Nicht von ungefähr wird in den Medien häufig von einer “Zweiklassengesellschaft” im Gesundheitswesen gesprochen. Auch Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht mehr Übernommen werden, können Sie bei der Privaten Krankenversicherung mit absichern, wie z.B. die Übernahme der Kosten für Brillen- und Kontaktlinsen oder auch Heilpraktikerleistungen.

Bei Leistungsfreiheit können Sie  einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurückerhalten

Darüberhinaus ist es sehr interessant, dass die meisten Privaten Krankenversicherer Ihren Versicherten eine Beitragsrückgewähr bei Leistungsfreiheit bietet. Haben Sie innerhalb eines Kalenderjahres bei Ihrer Krankenversicherung keine Krankheitskostenrechnungen eingereicht erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück. Die Höhe dieser Beitragsrückerstattung richtet sich nach dem entsprechenden Krankenversicherungstarif.

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Vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung stellt sich natürlich die Frage, welche Krankenversicherungstarife den eigenen Anforderungen am ehsten entspricht und das optimale Preis- Leistungsverhältnis bietet. Dies lässt sich leicht durch einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich ermitteln. Nutzen Sie die Möglichkeit und fordern Sie jetzt Ihren unabhängigen und kostenlosen Vergleich der Privaten Krankenversicherung für Angestellte an und erfahren Sie mehr über die Testsieger.

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