Riester-Rente
Die Riester-Rente gehört zur privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. So erhält der Sparende Zulagen vom Staat bzw. kann seine geleisteten Beiträge in die Riester-Rente bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Hier erfahren Sie alle wichtigen Grundlagen und können auch einen Riester-Renten Vergleich durchführen.
Wer erhält für seine Riester-Rente Zuschüsse vom Staat?
Sie können „riestern“ und erhalten Zulagen vom Staat, wenn Sie…
- rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind
- Beamter, Richter, Soldat oder eine gleichgestellte Personen sind und die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung)
- nach dem Gesetz über die Altersabsicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson sind und Angehörige im Haushalt pflegen
- Ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten
- eine vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Person sind
- Amtsträger, geringfügig Beschäftigte oder Kindererziehende sind
- ALG II, Arbeitslosen-, Vorruhestands- oder Krankengeld beziehen
TIPP:
Auch Ehepartner, die eigentlich keinen Anspruch auf die staatliche Förderung haben, können einen abgeleiteten Riestervertrag bekommen. Wie das genau funktioniert, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.(Link zu Kontaktdaten)
Welche Vorteile bietet eine Riester-Rente?
Wenn Sie zu einer der oben genannten Personen gehören, können Sie mit einer Riester-Rente privat fürs Alter vorsorgen und erhalten vom Staat noch Geld dazu. Ein Vergleich (Link mit Vergleichsseite) der angebotenen Riester-Renten lohnt sich.
Erwerb einer Immobilie
Wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum erwerben möchten, können Sie, je nach Anbieter, bis zu 100 % des Kapitals entnehmen. Es gibt keine Verpflichtung (mehr), dieses entnommene Kapital wieder zurück zu zahlen.
ALG II
Bei der Berechnung des Vermögens wird das Kapital aus dem Riester-Vertrag nicht angerechnet.
Flexibel
Das bisher angesparte Kapital kann auch auf andere, z.B. mittlerweile renditestärkere, Anbieter übertragen werden.
Welche Zulagen erhalte ich?
Als Sparer erhalten Sie pro Jahr 154 € als Zulage. Für jedes Kind erhalten Sie, je nach Geburtsjahr des Kindes, weitere Beträge.
· 154 € / Jahr für den Sparer (ab 2008)
300 € / Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden
· 185 € / Jahr für Kinder, die bis einschl. 2007 geboren wurden
· 200 € einmalig für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr
Wie kann ich die Zulagen des Staates für meine Altersvorsorge nutzen?
Wichtig ist, dass die Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt werden, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. AltzertG zertifiziert wurde. Alternativ werden auch die Einzahlung in Bausparverträge, Bank- u. Fondssparpläne, (fondsgebundene) Rentenversicherungen, Pensionskasse und -fonds gefördert.
Die Zulage für die Riester-Rente muss spätestens nach vier Jahren beantragt werden. Ansonsten verfällt der Anspruch. Mit dem sog. Dauerzulagenantrag beantragt der Anbieter der Riester-Rente jedes Jahr automatisch die Zulage für den Riester-Sparer.
Um die volle Zulage zu erhalten, muss eine Einzahlung erfolgen, die sich nach dem Einkommen des Vorjahres richtet; mindestens aber 60 €/Jahr. Ist die Einzahlung geringer, werden die Zulagen anteilig gewährt.
Ein Vergleich (Link mit Vergleichsseite) der angebotenen Riester-Renten lohnt sich!
